| Der Abschluss des Studiums |
| Die Diplomarbeit und das Kolloquium bilden den Abschluss des Studiums. |
| Die Diplomarbeit |
| soll zeigen, dass die Kandidatin / der Kandidat befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe aus einem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbständig zu bearbeiten. |
| Das Kolloquium |
| soll zeigen, ob die Kandidatin / der Kandidat in der Lage ist, die Ergebnisse der Diplomarbeit, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre ausserfachlichen Bezüge mündlich darzustellen und selbständig zu begründen. Nähere Informationen zur Diplomarbeit und zum Kolloquium erhalten Sie in der Informationsbroschüre zur Diplomarbeit
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